Auch wenn die Temperaturen draußen tropisch werden und der Thermometer im Büro auf sommerliche Spitzenwerte klettert, bedeutet das nicht automatisch, dass der Dresscode im Büro aufgehoben ist. Viele Beschäftigte hoffen bei großer Hitze auf Erleichterungen, doch gesetzlich geregelt ist dieses Thema nicht. Es gibt keine Vorschrift, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Tragen von Krawatte, Sakko oder Blazer im Sommer zu lockern.
Die Entscheidung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber selbst. Er kann selbst festlegen, ob Mitarbeiter trotz hoher Temperaturen weiterhin in formeller Kleidung erscheinen müssen oder ob Erleichterungen gewährt werden. Dabei spielt die Branche eine wesentliche Rolle: In Banken oder Anwaltskanzleien wird häufig selbst an heißen Tagen auf formeller Kleidung bestanden, während in Büros ohne Kundenkontakt eher pragmatisch reagiert wird. Hier dürfen Mitarbeiter in vielen Fällen das Sakko ablegen, die Krawatte weglassen oder Blazer und langärmelige Hemden durch Poloshirts oder kurzärmelige Blusen ersetzen.
Manche Arbeitgeber gestatten bei großer Hitze sogar das Tragen von kurzen Hosen oder luftigen Sommerkleidern. Allerdings gilt auch hier: Es sollte stets ein gepflegtes und angemessenes Erscheinungsbild gewahrt bleiben. Flip-Flops, Strandkleidung oder bauchfreie Tops sind in vielen Unternehmen trotz hoher Temperaturen tabu. Ausnahmen bilden oft informelle Start-ups oder kreative Agenturen, in denen ein lockerer Dresscode ohnehin Teil der Unternehmenskultur ist.
Dennoch stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber bei hohen Temperaturen nicht zumindest aus Fürsorgegründen Lockerungen ermöglichen sollten. Arbeitgeber sind zwar nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Kleidungsvorschriften bei Hitze zu ändern. Allerdings haben sie eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Das bedeutet, sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird. Gerade bei extremer Hitze können enge Hemden, Anzüge oder Blazer zu Kreislaufproblemen führen. Lockerungen der Kleidungsvorschriften sind daher nicht nur eine Frage der Großzügigkeit, sondern auch der praktischen Vernunft.
Auf einen Blick: Im Sommer gelten keine automatischen Lockerungen der Kleiderordnung am Arbeitsplatz. Lockerungen können sinnvoll sein, um gesundheitliche Belastungen zu vermeiden, aber nicht nur aus Gründen des Arbeitsschutzes, sondern auch für ein produktives, motivierendes und gesundes Arbeitsklima.
Birgit Kronberger ist Arbeitsrechtsexpertin
(Geschäftsführerin www.vorlagenportal.at)