Ich selbst hatte noch nie die Erfahrung, eine Nachprüfung absolvieren zu müssen, doch für einige meiner Freunde und viele aus meiner Schulstufe ist das die letzte Chance, einer Wiederholung der Klasse beziehungsweise einem Schulwechsel zu entgehen. Eine Nachprüfung kann mündlich, schriftlich oder auch praktisch sein und findet in den ersten beiden Tagen des nächsten Schuljahres statt.
Der Zweck einer Nachprüfung ist es, ein "Nicht genügend" auszubessern. Die Durchführung ist je nach Fach unterschiedlich und kann aus verschiedenen Teilbereichen bestehen. In den Hauptfächern kann eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt werden, in den Nebenfächern nur eine mündliche. In den praktischen Fächern, wie zum Beispiel Werken, kann es eine praktische, aber auch eine mündliche Prüfung geben.
Normalerweise beträgt die Dauer einer schriftlichen Wiederholungsprüfung 50 Minuten. Wenn jedoch eine mehrstündige Schularbeit vorgesehen ist, dauert sie 100 Minuten. Im Gegensatz dazu dauert eine mündliche Wiederholungsprüfung nur 15 bis 30 Minuten. Die Dauer der praktischen Nachprüfung kann individuell festgelegt werden.
Was genau man für die Nachprüfung über die Sommerferien zu lernen hat, sollte man vor Schulschluss noch mit dem entsprechenden Lehrer besprechen, damit man nicht zu viel oder zu wenig lernt. Normalerweise wird der Stoff der gesamten Schulstufe in dem jeweiligen Fach geprüft. Das bedeutet, man muss den Stoff des ersten und zweiten Semesters in nur zwei Monaten erneut lernen. Um bei einer Nachprüfung zu bestehen, muss man viel Zeit investieren. Am besten wäre es, sich noch vor den Sommerferien einen Lernplan zurechtzulegen, um nicht auf das Lernen zu vergessen.
Man darf maximal in zwei Fächern zur Nachprüfung antreten. Wenn man in mehr als zwei Fächern negativ ist, muss man die Klasse wiederholen. Doch auch zwei ganze Fächer in zwei Monaten, die eigentlich zum Entspannen und Abschalten dienen, neu zu lernen, kann sehr anspruchsvoll und schwierig werden.
Ob man eine Wiederholungsprüfung bestanden hat, entscheidet der entsprechende Lehrer, der für die Prüfung zuständig ist. Seine Entscheidung basiert auf den Leistungen in der Prüfung. Wenn man währenddessen gezeigt hat, dass man den Stoff gut verstanden hat und auch anwenden kann, stehen die Chancen, sie zu bestehen, sehr gut.
Wenn man die Prüfung bestanden hat, kann man problemlos in die nächste Schulstufe aufsteigen. Besteht man sie nicht, muss man in den meisten Fällen die Klasse wiederholen, denn die Wiederholung einer Wiederholungsprüfung ist meistens nicht möglich. Es kann zwar gegen den Beschluss, dass der Schüler oder die Schülerin nicht aufsteigen darf, ein Widerspruch eingebracht werden, doch dabei muss man aufpassen: Diese Beschwerde kann sich nur auf eine nicht ordnungsgemäße Durchführung beziehungsweise Beurteilung der Prüfung beziehen und nicht auf Vorfälle im vergangenen Jahr.
Hat man nur eine einzige negative Note, auch nach einer nicht bestandenen Nachprüfung, darf man trotzdem in die nächste Schulstufe aufsteigen, allerdings nur mit der sogenannten Aufstiegsklausel. Das muss aber nicht sein, denn darüber entscheidet die Klassenkonferenz. Diese beurteilt, ob man trotz des "Nicht genügend" den Stoff der nächsten Klasse ohne Probleme bewältigen kann. Grundlage dafür sind die Leistungen in den übrigen Gegenständen.
Steht man in einem anderen Fach knapp vor einer negativen Note, kann es sein, dass die Klassenkonferenz diese Klausel ablehnt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass dieser Gegenstand nicht schon im Vorjahr mit einem "Nicht genügend" benotet wurde, denn zwei Jahre hintereinander kann die Klausel nicht im selben Fach angewandt werden. Man kann, solange alle Lehrer zustimmen, im nächsten Jahr in einem anderen Fach die Klausel beantragen. Dies ist jedoch nicht im Abschlussjahr oder wenn das Fach im nächsten Jahr nicht mehr unterrichtet wird, möglich.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das Lernen für eine Nachprüfung zeitaufwendig ist und eine echte Probe für das Durchhaltevermögen darstellen kann. Für manche ist es die letzte Chance, die Klasse noch zu schaffen, doch manchmal kann auch die Aufstiegsklausel behilflich sein. Auf diese sollte man sich trotzdem nie vollständig verlassen, da die Klassenkonferenz immer auch dagegen entscheiden kann.
Mia Neuhauser ist 16 Jahre alt, kommt aus Wien und besucht die AHS Wien West.
