"Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten im Job zu kennen", sagt Peter Eder, Präsident der Arbeiterkammer (AK) Salzburg. Was steht jungen Auszubildenden zu, was dürfen und was müssen diese tun? Damit der Start in die Lehre gelingt, hat die Arbeiterkammer Salzburg ein paar Tipps und Tricks parat.
Was ist zu Beginn wichtig?
Sind Lehrstellensuche und Vorstellungsgespräch gut über die Bühne gegangen und der Start der neuen Ausbildung ist in Sicht, steht als Erstes der Lehrvertrag am Tagesplan. Abgeschlossen wird das Arbeitsübereinkommen mit der Lehrberechtigten beziehungsweise dem Lehrberechtigten - das kann eine Firma oder auch eine Person sein. Im Lehrvertrag ist das Ausbildungsverhältnis geregelt - und zwar immer schriftlich. Mündliche Zusagen reichen nicht.
Abschluss des Lehrvertrags
Der Lehrvertrag sollte abgeschlossen sein, bevor man die Lehre startet. In jedem Fall muss er innerhalb von drei Wochen nach Beginn unterschrieben und man bei der Lehrlingsstelle als Lehrling gemeldet worden sein. Es gilt: den Vertrag genau durchlesen und nichts unterschreiben, was man nicht wirklich versteht. Fängt man eine Ausbildung an, ist aber noch nicht volljährig, muss neben einer Vertreterin oder eines Vertreters des Unternehmens auch ein Elternteil den Lehrvertrag unterzeichnen.
Eine Frage des Geldes
Auf der Lohnabrechnung steht, wie sich das Gehalt zusammensetzt. Vom Lehrlingseinkommen werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und (je nach Einkommenshöhe) eventuell auch die Lohnsteuer. Der Kollektivvertrag (KV) setzt die Mindestanforderungen fest und regelt, wie in der jeweiligen Branche gearbeitet wird.
Er enthält unter anderem Bestimmungen wie Arbeitszeiten und Mehrarbeit. Achtung jedoch: Die Kündigungsfristen im KV gelten nicht für Lehrlinge. Für die Auflösung eines Lehrverhältnisses gibt es eigene Regelungen, die im Berufsausbildungsgesetz verankert sind. Laut AK muss der Kollektivvertrag offen im Unternehmen ausgelegt werden.