Im österreichischen Recht ist vieles, auch den Tod betreffend, festgelegt. Manches kann aber auch noch zu Lebzeiten selbst bestimmt werden. Ein Überblick über wichtige rechtliche Angelegenheiten und Bestimmungen:
Testament als letzte Verfügung
Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung über die Verteilung des Erbes. Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Ort und Datum sind wichtig. Es kann auch vor einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet werden. Der Notar sorgt für die korrekte Form. Dieser trägt das Testament in das Österreichische Testamentsregister ein. Es gibt auch das fremdhändige Testament, dieses muss in Anwesenheit von drei Zeugen unterschrieben werden. Die Zeugen dürfen nicht selbst begünstigt sein. Ein mündliches Testament ist tatsächlich nur in Notfällen, dazu zählt etwa Lebensgefahr, erlaubt.
Gesetzliche Erbfolge
Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder stehen an erster Stelle. Danach erben Eltern und Geschwister. Gibt es keine nahen Verwandten, kann der Staat erben.
Pflichtteil beachten
Auch mit Testament können bestimmte Personen nicht vollständig enterbt werden. Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf den Pflichtteil. Das ist ein Geldbetrag, der der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht.
Schenkung zu Lebzeiten
Manche Menschen verschenken ihr Vermögen schon zu Lebzeiten. Große Schenkungen müssen jedoch auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden. Bei Immobilien braucht es einen Notariatsakt. Der Notar prüft die rechtliche Lage und setzt den Vertrag auf. Schenkungen an direkte Erben können später angerechnet werden.
Fristen im Erbrecht
Nach einem Todesfall eröffnet der Notar als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren. Er kontaktiert die Erben und klärt die Vermögenslage. Wer ein Erbe ausschlagen will, muss dies binnen drei Monaten tun. Die Frist läuft ab Kenntnis vom Erbfall. Für Pflichtteilsansprüche gilt meist eine Frist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Tod des Erblassers. Streitigkeiten können diese Frist unterbrechen.
Genaue Rolle des Notars
Ein Notar übernimmt im Verlassenschaftsverfahren eine zentrale Rolle. Er ermittelt alle gesetzlichen und testamentarischen Erben. Er erstellt ein Inventar des Vermögens und stellt Urkunden aus. Zudem klärt dieser auch offene Fragen zu Schulden und Forderungen.
Steuern und Gebühren
In Österreich gibt es derzeit keine Erbschaftssteuer. Bei Immobilien fällt jedoch Grunderwerbsteuer an. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert und dem Verhältnis zwischen Erblasser und Erben. Für Schenkungen gilt die gleiche Regelung.
Depots zählen zum Nachlass
Wer seinen Nachlass regeln will, sollte klare und einfache Formulierungen verwenden. Mehrdeutige Testamente führen oft zu Streit. Änderungen sollten dokumentiert und hinterlegt werden. Der Widerruf eines Testaments muss ausdrücklich erfolgen. Ein späteres Testament hebt das frühere auf. Auch Bankguthaben und Wertdepots gehören zum Nachlass. Konten können erst nach Vorlage des Einantwortungsbeschlusses genutzt werden. Das gilt auch für Fahrzeuge oder andere wertvolle Gegenstände. Versicherungen zahlen meist nur gegen amtliche Bestätigung an Erben aus.
Lieber rechtzeitig vorsorgen!
Erbrecht ist komplex und oft mit strengen Fristen verbunden. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann seinen Willen klar festlegen. Das schützt Angehörige vor Konflikten. Ein Testament, Schenkungen oder andere Verfügungen sollten immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

