Eine Überwachung von Terroristen reicht nicht, ein ähnliches Gefahrenpotenzial geht auch von schwerer und organisierter Kriminalität aus. Die Messengerüberwachung soll in der Strafprozessordnung geregelt werden.
Nach einem langen und zähen Ringen wurde von der Bundesregierung die Gefährderüberwachung im ...