In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl der Klientinnen und Klienten, die von Neustart-Bewährungshelfern und -helferinnen betreut werden, insgesamt um mehr als 13 Prozent gestiegen.
"Die rechtskräftigen Verurteilungen sind aber über die Jahre hinweg rückläufig", sagt Neustart-Salzburg-Chefin Simone Meidl-Düringer. "Daher ist der Anstieg der Bewährungshilfe nicht mit steigender Kriminalität zu erklären. Vielmehr halten die Gerichte die Bewährungshilfe offenbar für eine wirksame Maßnahme zur Vermeidung von weiteren Straftaten und ordnen sie deshalb vermehrt an. Bei Neustart Salzburg hatten wir in der Vergangenheit meist so 700 bis 800 derart betreute Klienten. Jetzt sind es doch deutlich mehr", so Meidl-Düringer.
Salzburger Jugendrichterinnen und -richter ordnen sehr oft Bewährungshilfe an
Auffallend ist: Jeder dritte Bewährungshilfeklient von Neustart Salzburg ist noch unter 21 Jahre alt und gilt damit strafrechtlich als Jugendlicher (14 bis 17) oder junger Erwachsener (18 bis 20); insgesamt sind rund 60 Prozent der Salzburger Klienten noch unter 30 Jahre alt.
Jugendrichterin Christina Bayrhammer, auch Mediensprecherin des Landesgerichts, ist vom Betreuungsinstrument Bewährungshilfe überzeugt: "Es ist eines der effizientesten Mittel, um gerade junge Täter wieder auf einen richtigen Weg zu führen und um sie von der Begehung erneuter Straftaten abzuhalten." Ihre drei Jugendrichterkolleginnen und -kollegen am Landesgericht und auch sie selbst, so Bayrhammer, würden bei unter 21-jährigen Straffälligen "parallel zur Verurteilung fast immer Bewährungshilfe anordnen". Die Jugendrichterin ergänzt: "Außerdem erfolgt auf richterliches Ersuchen hin auch oft schon vor der Hauptverhandlung eine Bewährungshilfe-Betreuung durch Neustart" (freiwillige Vorbetreuung durch Neustart, Anm.).
Anordnung von Bewährungshilfe auch bei bedingten Haftentlassungen
Die gerichtliche Anordnung von Bewährungshilfe ist grundsätzlich parallel zu Verurteilungen zu bedingten oder teilbedingten Haftstrafen möglich. Oder auch, wenn Täter bedingt bzw. vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Bei Neustart Salzburg arbeiten 45 hauptamtliche und 78 ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und -helfer. Ihre Aufgaben: Sie helfen den Klienten, sich mit dem eigenen straffälligen Verhalten auseinanderzusetzen, sie erarbeiten Perspektiven für den Täter, unterstützen bei der Job- und Wohnungssuche und helfen bei dessen Wiedereingliederung in die Gesellschaft. "Grundsätzlich hat der Bewährungshelfer immer persönlichen Kontakt mit dem Täter. Bei jungen Tätern ist dieser Kontakt auch durchaus engmaschig", so Meidl-Düringer.
Umfrage: Arbeit von Neustart trägt zu mehr Sicherheit in der Gesellschaft bei
Die Einschätzung, dass Sozialarbeit präventiven Charakter hat, teilt laut Neustart auch die österreichische Bevölkerung: Bei einer jetzt im Jänner durchgeführten repräsentativen Befragung sagten demnach 72 Prozent, dass die Arbeit von Neustart zu mehr Sicherheit in der Gesellschaft beitrage. "Positiv stimmen mich die Ergebnisse der jüngsten Befragung der von uns betreuten Personen", so Meidl-Düringer. 99 Prozent der befragten Klientinnen und Klienten waren mit der Arbeit von Neustart zufrieden und 93 Prozent stimmten der Aussage zu, dass sich ihr Leben durch die Unterstützung zum Positiven verändert hat. "Durch diese Unterstützung fallen Faktoren weg, die zu Straffälligkeit führen", sagt Meidl-Düringer. "Langfristige Unterstützung gemeinsam mit der intensiven Auseinandersetzung mit den Straftaten ist der Kern der Bewährungshilfe."
Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und -helfer sind sehr wichtig
Ein wesentlicher Faktor in der Bewährungshilfe ist das Ehrenamt. Von den 866 in Bewährungshilfe-Betreuung stehenden Personen in Salzburg wurden immerhin 170 von den 78 ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen betreut. Salzburgs Neustart-Leiterin: "Dieses zivilgesellschaftliche Engagement ist einzigartig in ganz Europa und ich bedanke mich bei allen Ehrenamtlichen in Salzburg."