"Alle Kontrollen in meiner Karriere waren negativ", bekräftigte Rodlerin Madeleine Egle nach Bekanntwerden ihrer Sperre. Warum sie trotzdem eine lange Sperre ausfasste, erklärt sich durch die Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes (WADC). Dieser ist das zentrale Dokument zur Harmonisierung von Anti-Doping-Richtlinien, -Regeln und -Vorschriften innerhalb von Sportorganisationen und Behörden weltweit. Er steht im Einklang mit acht internationalen Standards, die die Einheitlichkeit der Anti-Doping-Organisationen in verschiedenen Bereichen fördern sollen.
ADAMS:
Das Anti-Doping Administration and Management System (ADAMS) ist ein webbasiertes, globales Informations- und Management-Service. ADAMS ist ein System zur Datenerfassung, Datensicherung und zur Datenverwertung, das den Sportler:innen, Verbänden und den Anti-Doping-Organisationen bei der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dem Welt-Anti-Doping-Code hilft.
Das System erlaubt es den Sportlern und Sportlerinnen, ihre Informationen in jedem Land der Welt zu jeder Zeit aktuell zu halten. Sollte es einmal keinen direkten Internetzugang geben, besteht die Möglichkeit, einen Vertreter oder eine Vertreterin mit der Wartung der Daten zu beauftragen. Zudem ist auch eine Aktualisierung mittels Anwendung für mobile Endgeräte ("Athlete Central"-App) und in Ausnahmefällen auch per SMS möglich. Ausführliche Informationen zur Handhabung stehen im ADAMS-Benutzerhandbuch zur Verfügung.
Sämtliche Daten sind vertraulich abgesichert, der Zugang zu ADAMS ist sorgfältig kontrolliert und die einzelnen Datensätze sind nur für berechtigte Benutzer zugänglich. Andere, für den jeweiligen Benutzer oder die jeweilige Benutzerin nicht relevante Bereiche können nicht erreicht werden.
KONTROLLVERSÄUMNIS - MISSED TEST (Artikel 2.4)
Versäumnis eines Sportlers oder einer Sportlerin des Topsegments des Nationalen Testpools, an dem Ort und zu der Zeit innerhalb des 60-minütigen Zeitfensters, das er für diesen Tag angegeben hat, für eine Dopingkontrolle zur Verfügung zu stehen.
WHEREABOUT
Um unangekündigte Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen durchführen zu können, müssen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die dem sogenannten Nationalen Testpool zugeteilt wurden, ihre Aufenthaltsinformationen ("Whereabouts") im ADAMS bekannt geben. Gefordert ist dabei keine 24-Stunden-Überwachung, sondern die Angabe der täglichen Übernachtungsadresse sowie sportbezogener Aktivitäten (z. B. Training, Wettkämpfe). Sportlerinnen und Sportler, die dem Topsegment des Testpools zugeteilt wurden, müssen zusätzlich für jeden Tag eine Stunde angeben.
Kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden, weil der oder die zu testende Sportler oder Sportlerin nicht zur angegebenen Zeit am angegebenen Ort auffindbar ist, so bedeutet dies in der Regel ein "Kontrollversäumnis" ("missed test").
Fehlerhafte Angaben zur täglichen Übernachtungsadresse bzw. den regelmäßigen Aktivitäten können als "Meldepflichtversäumnis" ("filing failure") geahndet werden.
Jede Kombination aus insgesamt drei "Meldepflichtversäumnissen" oder "Kontrollversäumnissen" (einbezogen werden auch Versäumnisse gegenüber dem internationalen Verband) innerhalb einer laufenden Periode von 12 Monaten führt zu einem Prüfantrag auf Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Die Mindestsanktion für einen festgestellten Verstoß beträgt ein Jahr Sperre.
Genaue Definition laut WADA: Bei Verstößen gegen Artikel 2.4 beträgt die Sperre zwei Jahre, vorbehaltlich einer Verkürzung auf mindestens ein Jahr, abhängig vom Grad des Verschuldens des Athleten oder der Athletin. Die in diesem Artikel vorgesehene Flexibilität zwischen zwei und einem Jahr Sperre steht Athleten oder Athletinnen nicht zu, wenn aufgrund von häufigen kurzfristigen Änderungen des Aufenthaltsorts oder anderen Verhaltensweisen der ernsthafte Verdacht besteht, dass der Athlet versucht hat, sich einer Kontrolle zu entziehen.
NATIONALER TESTPOOL
Gruppe von Sportlerinnen und Sportlern, die für Wettkampf- und Trainingskontrollen nach bestimmten Kriterien zusammengestellt wird und die den Meldepflichten gemäß dem Anti-Doping-Bundesgesetz unterliegt.