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FinanzOnline: Einfacher Zugang ab Herbst nur mehr mit ID Austria

Der Bund will den digitalen Zugang zu FinanzOnline sicherer machen. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab 1. Oktober notwendig, außer man hat die ID Austria.

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) stellte die neuen FinanzOnline-Vorhaben am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien vor.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) stellte die neuen FinanzOnline-Vorhaben am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien vor.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) und Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP).
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) und Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP).
Neue Regeln für FinanzOnline.
Neue Regeln für FinanzOnline.
Markus Marterbauer und Barbara Eibinger-Miedl.
Markus Marterbauer und Barbara Eibinger-Miedl.

Im Bemühen, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben, aber gleichzeitig auch so sicher wie möglich zu machen, hat Finanzminister Markus Marterbauer am Mittwoch Änderungen für den digitalen Zugang zu Services der Finanz angekündigt.

Für die Benutzung des elektronischen Portals FinanzOnline ist daher ab Oktober eine Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig, die viele bereits vom Online-Banking kennen. Für alle, die für den Zugang zu amtlichen Stellen schon jetzt den digitalen Identitätsnachweis ID Austria nutzen, ändert sich nichts. Auf FinanzOnline greifen mittlerweile 36 Prozent der Nutzer über die ID Austria zu. Alle anderen müssen künftig beim Einloggen auf der Plattform neben dem Benutzernamen und dem selbst gewählten Passwort zusätzlich einen Einmalcode eingeben.


Papierformulare bleiben erhalten

Marterbauer und Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl warben für die ID Austria, betonten aber, dass es weiterhin möglich sei, seine Steuersachen auf herkömmlichem Weg zu erledigen. "Es wird weiter Formulare geben", sagte Eibinger-Miedl.

Mit der 2003 eingeführten Plattform FinanzOnline sei man europaweit Vorreiter gewesen, sagt Eibinger-Miedl, mittlerweile würden 83 Prozent der sechs Millionen Arbeitnehmerveranlagungen pro Jahr über diesen elektronischen Weg abgewickelt. Von den 6,5 Millionen Benutzerinnen und Benutzern sind 5,8 Millionen natürliche Personen, der Rest sind Unternehmen.

Durchschnittlich 400 Euro Steuergutschrift bei automatischer Arbeitnehmerveranlagung

1,8 Millionen der Arbeitnehmerveranlagungen würden mittlerweile automatisch, also ohne Antrag, abgewickelt, sagte Eibinger-Miedl. Vor allem junge Menschen und Pensionisten nähmen diese Variante in Anspruch. Die biete sich für alle an, die keine anderen abzugsfähigen Ausgaben als die der Finanz automatisch gemeldeten geltend machen wollen. Im Durchschnitt beträgt die Steuergutschrift bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung 400 Euro. Allerdings betont man im Finanzministerium, dass man auch nach der automatischen Veranlagung noch fünf Jahre lang Ausgaben geltend machen und Rechnungen einreichen könne.

Wann eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung zu empfehlen ist

Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung zum Erhalt einer Steuergutschrift empfiehlt sich jedenfalls, wenn die Bezüge im Jahr unterschiedlich hoch sind und der Arbeitgeber keine Aufrollung durchführt, man den Arbeitgeber wechselt oder nicht ganzjährig beschäftigt ist - und wenn man Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchte. Verpflichtend ist die Arbeitnehmerveranlagung unter anderem dann, wenn man zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkommen bezieht. Und auch dann, wenn Absetzbeträge (etwa für Alleinverdiener) oder etwa ein Pendlerpauschale berücksichtigt wurden, aber die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.
Weitere Infos: Das Finanzministerium lädt zur (digitalen) ID-Austria-Servicetour.

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