Großglockner Hochalpenstraße auf der offiziellen Liste für UNESCO-Welterbeverfahren

Die Großglockner Hochalpenstraße steht auf der offiziellen Liste für UNESCO-Welterbeverfahren.
Einleitung
Mit 3. Juli 2015 wurde die Großglockner Hochalpenstraße unter Denkmalschutz gestellt und befindet sich seither auf dem Weg als UNESCO Welterbe anerkannt zu werden.
Der heutige Tag ist damit auch der offizielle Startschuss für die Beantragung des Welterbe-Prädikates für die Großglockner Hochalpenstraße so Landeshauptmann Wilfried Haslauer junior. Univ.-Prof. Dr. Kurt Luger, UNESCO-Lehrstuhl "Kulturelles Erbe und Tourismus" an der Universität Salzburg, erläuterte den Ablauf des Ansuchen. Die Vorschlagsliste muss jeweils ein Jahr vor einer möglichen Ernennung eingereicht werden. Das entscheidende Treffen der UNESCO-Kommission, bei dem die Auswahl neuer Welterbe-Projekte getroffen wird, findet alle Jahre im Februar statt. Bis Sommer 2016 wurde das entsprechende Dokument von der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG) ausgearbeitet und im Februar 2017 eingereicht. Dann wäre eine mögliche Ernennung zum Welterbe im Sommer 2018 möglich gewesen, was jedoch bis Stand Jänner 2024 noch nicht der Fall ist.
Mag. Bernd Paulowitz, ein gebürtiger Salzburger, Geschäftsführer von insitu World Heritage Consulting in Paris, Frankreich, war mit der wissenschaftlichen Gesamtdokumentation und Erstellung des Antrags-Dossiers, welches in Paris bei der UNESCO offiziell eingereicht wurde, beauftragt. Die Chancen für die Großglockner Hochalpenstraße als Einzelstätte die erste Straße Europas und eine der ganz wenigen Straßen weltweit mit Welterbe-Status zu werden stehen sehr gut, so Paulowitz.
Dr. Kurt Luger sah in der Bewerbung und im folgenden Welterbe-Tourismus eine für die Gesellschaft oder in diesem Fall für das Objekt Großglockner Hochalpenstraße, welche mit 800 000 bis 900 000 Besuchern in den Sommermonaten bereits jetzt eine der wichtigsten Fremdenverkehrsattraktionen in Österreich darstellt und das "Alpine Österreich" umfassend repräsentiert, große Chance.
Großglockner Hochalpenstraße auf der offiziellen Liste für UNESCO-Welterbeverfahren eingetragen
Mit 25. Jänner 2016 wurde die Großglockner Hochalpenstraße auf Antrag des Bundeskanzleramtes vom 21. Dezember 2015[1] in die offizielle Vorschlagsliste der Welterbekonvention aufgenommen. Dieser wichtige Schritt auf dem Weg zur Nominierung als Welterbe sowie die offizielle Beschreibung (in englischer Sprache) sind öffentlich über die Webseite des Welterbezentrums der UNESCO in Paris einsehbar[2].
Gibt es ähnliche Sehenswürdigkeiten die bereits Welterbe sind?
Sofern eine Beantragung des Weltkulturerbes für die Großglockner Hochalpenstraße erfolgreich verläuft, wäre dies die erste Straße, die das UNESCO-Prädikat erhält. Es gibt auf der Liste keine Straßen, die wegen ihrer Anlage des Landschaftserlebens bzw. –erfahrens aufgenommen wurden. Bei den auf der Welterbeliste vorkommenden Straßen handelt es sich entweder um Teile von Stadtensembles, archäologische Stätten oder Handelsrouten, z. B. in Hochgebirgen oder Wüstenregionen. Diese sind mit der Großglockner Hochalpenstraße im Sinne der Welterbekonvention und dem dort festgelegten Beurteilungsschema (Kriterien, außergewöhnlicher universeller Wert) nicht vergleichbar, so GF Bernd Paulowitz, Berater der GROHAG.
Unterlagen wurden dem UNESCO-Welterbezentrum in Paris übergeben
Der Festakt der Übergabe der Unterlagen fand in der österreichischen Botschaft in Paris unter Beisein zahlreicher Experten, Ehrengästen und Vertretern aus Politik und Wirtschaft statt. Am Abend des 18. Jänner 2017 überreichte der Vorsitzender des Aufsichtsrates der Großglockner Hochalpenstraßen AG, Wilfried Haslauer junior, gemeinsam mit dem Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser sowie den Kultur-Landesräten Christian Benger (Kärnten) und Heinrich Schellhorn (Salzburg) das 600 Seiten umfassende UNESCO-Welterbe-Dossier an die Direktorin des UNESCO-Welterbezentrums in Paris, Dr. Mechtild Rössler.
Zuvor wurden die (in englischer und deutscher Sprache) vorgelegten Dossiers in einem formellen Akt vom österreichischen UNESCO-Botschafter in Paris, Dr. Harald Stranzl, den oben genannten politischen Repräsentanten und dem Vorstand der GROHAG unterzeichnet. Vier Jahre lang hatten bis zu zwanzig Experten an dem umfassenden UNESCO-Welterbe-Dossier gearbeitet. Die Republik Österreich setzte mit dieser Reise von bedeutenden politischen Repräsentanten und Wirtschaftsvertreten nach Paris ein deutliches Zeichen und unterstrich die Wichtigkeit des Welterbe-Antrages und die Zustimmung von allen Seiten.
Neben der Repräsentantin des Österreichischen Kulturministeriums, Ruth Pröckl (BKA, Abtlg. Denkmalschutz & Welterbe) waren mit dabei: Bürgermeister Heinz Schaden von der UNESCO-Welterbe-Stadt Salzburg, von den Wirtschaftskammern Präsident Jürgen Mandl (WKK) und Vizepräsidentin Andrea Stifter (WKS), Anrainerbürgermeister Hannes Schernthaner (Fusch an der Großglocknerstraße, Salzburger Seite), Anrainerbürgermeister Sepp Schachner (Heiligenblut am Großglockner, Kärntner Seite), Vorstandsdirektor Johannes Hörl vom Eigentümer und Betreiber (GROHAG), Christian Kresse (Kärnten Werbung), Leo Bauernberger (SalzburgerLand Tourismus), Christian Wörister (Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern) und Dir. Peter Ruptisch (Vorsitzender des Nationalpark Hohe Tauern) sowie zahlreiche weitere Ehrengäste wie z. B. der weltbekannte deutsche KünstlerAnselm Kiefer.
Auch für Vorstand Johannes Hörl bildeten die Unterzeichnung des Antrages und die persönliche Übergabe des Dossiers an die Direktorin des Welterbezentrum in Paris den vorläufigen Höhepunkt der mehrjährigen Bemühungen. Mit der Unterschutzstellung der Großglockner Hochalpenstraße durch das Bundesdenkmalalmt wurde die historische Bedeutung der Straße national gewürdigt. Der Schritt zum UNESCO-Welterbe würde der Großglockner Hochalpenstraße und der Republik Österreich internationales und weltweites Ansehen verleihen.
UNESCO-Welterbe: WELTKultur mit Perspektiven im Tourismus
Die Vertreter der Wirtschaft der die Großglockner Hochalpenstraße verbindenden Länder Salzburg und Kärnten sehen in der Aufnahme der 48 km langen Großglockner Hochalpenstraße auch tourismuswirtschaftliches Potenzial.
Die Aufnahme der Großglockner Hochalpenstraße in die Liste der UNESCO als bereits zweites Weltkulturerbe im SalzburgerLand wäre ein echter Motor für den heimischen Tourismus. Man weiß inzwischen, dass es vor allem aus den asiatischen Märkten einen regelrechten Welterbe-Tourismus gibt. Davon würde man in den angrenzenden Gemeinden und Regionen des Pinzgaus ganz wesentlich profitieren, sagte Leo Bauernberger von SalzburgerLand Tourismus.
Christian Kresse von der Kärnten Werbung ergänzte: Für das Land Kärnten wäre es nach den Pfahlbauten am Keutschacher See die zweite UNESCO-Welterbestätte. Die Erfahrungen zeigen, dass der Welterbe-Tourismus einen sehr positiven Imageeffekt hat.
Peter Rupitsch, Vorsitzender des Direktoriums des Nationalpark Hohe Tauern, verwies auf die hervorragende Zusammenarbeit mit der GROHAG: Die Großglockner Hochalpenstraße gewährt Besuchern einen ständigen Blick auf das Schutzgebiet des Nationalparks Hohe Tauern, dem größten Naturschutzgebiet in den Alpen. Die GROHAG verbindet somit vorbildlich das Spannungsfeld zwischen Natur und Technik.
Christian Wörister, Geschäftsführer der Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern, sieht im UNESCO-Welterbe eine Stärkung des Images und des Bewusstseins in der Bevölkerung: Schon die Kommunikations- und Informationsveranstaltungen im Vorfeld haben gezeigt, dass die Einheimischen sehr interessiert sind und der Antrag zum UNESCO-Welterbe auf hohe Akzeptanz trifft. Die Besucher und Gäste in den Hohen Tauern lieben ihre Glocknerstraße und das internationale Ansehen durch die UNESCO wird uns bei unseren Aktivitäten neuen Schwung verleihen
2019: Anerkennung zum UNESCO Welterbe muss warten
Im Jänner 2017 wurden alle Unterlagen in Paris bei der ICOMOS eingereicht, die seither prüft. Eine im Prüfverfahren vorgesehene Kommission war jedoch bis Dezember 2018 nicht vor Ort erschienen. Trotzdem glaubte Dr. Hörl, dass die formelle Entscheidung beim UNESCO-Weltkongress in Baku, Aserbaidschan, vom 28. Juni bis 2. Juli 2019 fallen wird.[3]
Die mit Spannung erwartete Stellungnahme von ICOMOS International empfahl im Mai 2019 für die Großglockner Hochalpenstraße einen Aufschub von zwei Jahren, um vor allem eine thematische Studie zu "Scenic Roads im globalen Vergleich" zu erstellen. Weiters wurde die Ergänzung des Managementplans um konkrete Denkmalpflege-Anleitungen und Inventarisierungsmaßnahmen empfohlen. Von Seiten der GROHAG wurde darüber hinaus ein Welterbe-Manager nominiert, als nationaler Monitor wurde DI Thomas Mitterecker von Seiten ICOMOS Austria bereits designiert.
Das bestehende Management und Monitoring der Großglockner Hochalpenstraße auf Basis von anerkannten QM- und integrierten Management-Prozessen (gemäß ISO 9001 und Umweltnorm ISO 14001) sowie die touristische Infrastruktur und die Bildungsarbeit wurden in der Expertenstellungnahme von ICOMOS International explizit gelobt. ICOMOS unterstrich ebenfalls, dass das bisherige Management umsichtig und vorausschauend mit dem Denkmal umgeht und auch auf potentielle Besucheranstiege ausreichend vorbereitet ist.
Das Bundeskanzleramt organisierte dann ein Arbeitstreffen, an welchem internationale Experten, das Welterbe-Zentrum, die Großglockner GROHAG sowie Vertreter von ICOMOS Austria und ICOMOS International teilnehmen und die thematische Studie vorbereiten wurden. Daneben standen noch offene Inventarisierungsarbeiten sowie die detaillierte Ausarbeitung eines Denkmalpflegeplans unter Anleitung des Bundesdenkmalamtes auf dem Programm. Dies wäre dann ein Novum für Österreich.
Was ist ICOMOS
ICOMOS ist die Abkürzung für International Council on Monuments and Sites und wird in der deutschen Version als "Internationaler Denkmalrat" bezeichnet. Die derzeit weltweit etwa 10 000 Mitglieder aus den weit gefächerten Fachbereichen der Denkmalpflege umfassende Institution, ist als NGO (nicht staatliche Organisation) aufgestellt. Dadurch wird die Unabhängigkeit von politischen und partikularen Interessen deklariert und die Ausrichtung auf die rein fachliche Expertise unterstrichen. ICOMOS ist insbesondere auch eine von drei unabhängige Fach- und Expertenkommissionen die als Berater des UNESCO Welterbe-Komitees eine wesentliche Rolle bei der Einschreibung von Welterbe-Stätten übernimmt. Für die Evaluation und Bewertung der Großglockner Hochalpenstraße wurde – aus Gründen der Unabhängigkeit und Transparenz - ICOMOS International mit Sitz in Paris (also nicht das österreichische Nationalkomitee ICOMOS Austria) beauftragt.
Quellen
- Presseaussendungen der GROHAG vom 25. Jänner 2016 und 19. Jänner 2017 (abgefragt www.nationalpark.at mit Link zur Originalaussendung)
- Presseaussendung der GROHAG am 21. Mai 2019
Einzelnachweise
- ↑ GZ-BKA-KU24.621/0333-II/4/2015
- ↑ Nominierung als Welterbe
- ↑ "Salzburger Nachrichten", 21. Dezember 2018