Landes-Heil- und Versorgungsanstalten
Die Salzburger Landes-Heil- und Versorgungsanstalten waren Heil- und Versorgungsanstalten im Herzogtum Salzburg, die unter einer gemeinsamen Aufsicht und Leitung zusammengefasst waren.
Landesfürstliche Heil- und Versorgungsanstalten
Von landesfürstlichen Heil- und Versorgungsanstalten kann frühestens ab dem Jahr 1803 gesprochen werden. Am 28. November 1803 erging ein kurfürstliches Dekret, wonach die Oberaufsicht und Administration aller weltlichen milden Stiftungen und ihres Vermögens, als Spitäler, Bruder-, Irren-, Armen- und Waisenhäuser“ vom 1. Dezember 1803 angefangen lediglich unter der kurfürstlichen Regierung zu stehen, somit in solchen Angelegenheiten nur von letzterer Befehle zu erhalten, sowie auch nur an diese Oberbehörde Berichte zu erstatten und derselben allein verantwortlich zu sein habe". Damit wurden die bisher maßgeblichen kirchlichen Stellen entmachtet. Noch deutlicher besagte nach dem erstmaligen Anschluss des Herzogtums Salzburg ein Dekret der k. k. provisorischen Landesregierung, wonach "vom 1. Jänner 1807 an auch sämmtliche geistliche milde Orte der Ober- Administration der Landesregierung unterstehen."
Im Jahr 1847 wurden die landesfürstlichen Heil- und Versorgungsanstalten zu Salzburg –
- das St.-Johannsspital,
- die Irrenanstalt, später Irren-Heil- und Pflege-Anstalt, und
- das Leprosenhaus
– unter einer gemeinsamen Direktion zusammengefasst.
1862: Übergabe an die autonome Landesverwaltung
Nachdem das Land mit der Landesordnung von 1861 eine gewisse Autonomie erhalten hatten, wurde dem auch in Bezug auf die landesfürstlichen Heil- und Versorgungsanstalten Rechnung getragen. Mit Erlass des k. k. Staatsministeriums vom 15. März 1862, wurden "der Lazarethfond, die Irrenanstalt, das Knaben-Waisenhaus und das Leprosenhaus für wirkliche Landesanstalten erkannt und deren Übergabe an die Landesvertretung genehmigt", Oberaufsicht und Leitung dem Landesausschuss übertragen. Nur bezüglich des St. Johannsspitals mit der Barbara-Stiftung und dem Mädchen-Waisenhaus sprach das Ministerium aus, "die Eigenschaft eigentlicher Landes-Anstalten und Fonde im Sinne der Landesordnung nicht zuzuerkennen", sondern diese Institute dem Landesausschuss lediglich, unter gewissen Vorbehalten, zur Administration übergeben zu können.
1892: Neuorganisation
Im Jahr 1892 kam es zu einer Neuorganisation mit Josef Dornig als erstem Inhaber der "neubegründeten Stelle eines Direktors der Landeskrankenanstalten".[1]
Direktoren
Die Reihenfolge der Direktoren des St. Johannsspitals und der übrigen Landesanstalten wird wie folgt angegeben[2]
- ab 1847 Dr. Carl Ozlberger
- ab 1851 Dr. Anton Fischer
- 1858: Dr. Michael Hornung suppl.
- ab 1858 Dr. Carl Ozlberger (neuerlich)
- ab 1870 Dr. Spatzenegger und Dr. Günther suppl.
- ab 1877. 6. Dr. Göttinger und Dr. Minnich suppl.
- ab 1892: Dr. Josef Dornig († 1913[1]
Quellen
- Artikel "Carl Ozlberger"
- Salzburger Landes-Zeitung, 6. April 1853, S. 1 f: Übersicht des Standes der in den landesf. Heil- und Versorgungsanstalten zu Salzburg im Jahre 1852 behandelten Kranken und versorgten Individuen nebst einigen Anmerkungen
- Salzburger Chronik, 3. September 1895, S. 1 f.: Das St. Johannsspital zu Müllegg [Auszüge aus einer im Verlag des Konsistoriums erschienenen Broschüre (Salzburg 1895, Druck: Verlag Anton Pustet)]; 4. September 1895, S. 1 f. (2. Fortsetzung); 5. September 1895, S. 1 f. (2. Fortsetzung); 6. September 1895, S. 1 f. (3. Fortsetzung); 7. September 1895, S. 1 f. (4. Fortsetzung); 9. September 1895, S. 1 f. (5. Fortsetzung); 10. September 1895, S. 1 f. (6. Fortsetzung); 11. September 1895, S. 1 f. (7. Fortsetzung); 12. September 1895, S. 1 ff. (Schluß); vor allem die 2. Fortsetzung