Pfarrverband
Pfarrverband ist eine Organisationsform der Römisch-katholischen Kirche, durch die mehrere Pfarren unter Erhaltung ihrer Selbständigkeit zusammengefasst werden und die auch in der Erzdiözese Salzburg verwendet wird.
Organisatorischer Rahmen
Ein Pfarrverband ist der Zusammenschluss mehrerer benachbarter Pfarren mit dem Ziel, die Seelsorge in verstärkter Form gemeinsam wahrzunehmen. Die Pfarren bleiben im rechtlichen Sinn in ihrer Eigenständigkeit erhalten.
Damit soll in angemessener Weise auf die gesellschaftlichen und kirchlichen Veränderungen, die personelle Situation – jede Pfarre bräuchte einen eigenen Pfarrer, was jedoch derzeit nicht mehr möglich ist – und die begrenzten finanziellen Mittel reagiert werden. Mit der schrittweisen Einführung der Pfarrverbände wurde in der Erzdiözese Salzburg im Jahr 2008 begonnen.
Um die pastorale Entwicklung des Pfarrverbandes und die pfarrübergreifende Zusammenarbeit zu fördern, wird in jedem Pfarrverband ein Pfarrverbandsrat errichtet. Er berät und koordiniert Ausmaß und Inhalt der Zusammenarbeit und erarbeitet Vorschläge für jene Angelegenheiten, die alle Pfarren des Pfarrverbandes betreffen.
Zu den einzelnen Pfarrverbänden und zugehörigen Pfarren siehe die Artikel zu den Pfarren und Dekanaten der Erzdiözese.
Seit 1. September 2025 gilt die Pfarrverbandsordnung 2025. Sie wurde ad experimentum" für fünf Jahre, das ist bis 31. August 2030, in Kraft gesetzt.
Aufgaben
Der Pfarrverbandsrat trifft strategische Entscheidungen über die gemeinsame Ausrichtung und die gemeinsamen Aufgaben der Pfarren des Pfarrverbandes (Pastoralplan); über die konkrete operative Umsetzung in den Pfarren entscheidet der jeweilige Pfarrgemeinderat.
Als konkrete Aufgabenbereiche nennt die Pfarrverbandsordnung:
- Im Bereich der Grundaufträge der Kirche:
- Verkündigung der Frohbotschaft: Strategische Planung und allenfalls Festlegung gemeinsamer Durchführung von Initiativen zur Glaubenskommunikation.
- Beschäftigung mit dem Wort Gottes, beispielsweise in Bibelrunden, Vortragsreihen, Bibliodrama.
- Sakramentenvorbereitung: Strategische Planung und allenfalls Festlegung gemeinsamer Durchführung (Taufvorbereitung, Erstkommunion, Ehevorbereitung), allfällige Abstimmung der Termine (Erstkommunion, Firmung)
- Bildungsangebote: Bedarfserhebung und Koordination in Bezug auf
- Weiterbildung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter,
- Vertiefungsangebote, z.B. Exerzitien, Fastenimpulse, Glaubenskurse, Katechese,
- Öffentliche Angebote der Erwachsenenbildung,
- Öffentlichkeitsarbeit: Auf Pfarrverbandsebene sind bestehende Websites zu verlinken; neue Websites werden von der Erzdiözese künftig nur noch auf Pfarrverbandsebene eingerichtet. Förderung des gemeinsamen Auftritts in der Öffentlichkeit z.B. durch ein Pfarrverbandsblatt, Pfarrverbandsnews, Social Media, Pfarrverbandslogo etc.
- Gottesdienst: Einteilung, Abstimmung und Ffestlegung der regelmäßig geplanten Eucharistiefeiern und Wort-Gottes-Feiern. Besondere missionarische Liturgien werden abgesprochen und entwickelt, von den Hochfesten über die Sonntags- und Wochentaggottesdienste bis zu besonderen Gottesdienstformaten wie Picknick-Gottesdienst, : Schultaschengottesdienst, Tiersegnung, Spielzeugsegnung, Sonnwend-Gottesdienst oder Sternenkinder-Gottesdienst
- Dienst am Nächsten:
- Abstimmung und Weiterentwicklung caritativer Initiativen und Aktionen
- Armutsbekämpfung. Pfarrcaritas
- Maßnahmen gegen Einsamkeit, z.B. Besuchsdienste, Räume der Begegnung
- Trauerpastoral, z.B. Trauerräume, Trauerseminare, Lebenskaffee, Letzte-Hilfe-Kurs, Trauerspaziergang
- Gemeinschaft: Entwicklung von Initiativen zur Förderung des Miteinanders und zur Motivation der Ehrenamtlichen, auch Förderung des Andockens von Kirchenfernen und Neuzugezogenen an der Pfarre, Gastfreundschaft und Willkommenskultur
- Verkündigung der Frohbotschaft: Strategische Planung und allenfalls Festlegung gemeinsamer Durchführung von Initiativen zur Glaubenskommunikation.
- Verwaltung und Service: Strategische Planung und allenfalls Festlegung gemeinsamer Durchführung in den Bereichen der Matrikenverwaltung, der Festlegung der Kanzleizeiten mit Arbeits- und Öffnungszeiten, des Telefondienstes, der Buchhaltung, der Planung von baulichen Sanierungen, der Vermietung von Pfarrräumen.
Organe
Die Organe des Pfarrverbandes sind der Pfarrverbandskoordinator, der Pfarrverbandsrat und dessen Obmann.
Ein Leiter des Pfarrverbandes (ein mit der Leitung des Pfarrverbandes beauftragter Pfarrer) ist seit der Pfarrverbandsordnung 2025 nicht mehr vorgesehen.
Pfarrverbandskoordinator
Der Pfarrverbandskoordinator wird vom Erzbischof mit Dekret ernannt; die Pfarren können Ernennungsvorschläge einbringen.
Ernennungsvoraussetzungen sind ein diözesanes Anstellungsverhältnis und die Absolvierung eines Pfarrbefähigungskurses.
Hauptaufgaben des Pfarrverbandskoordinators sind:
- Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Pfarrverbandsrates gemeinsam mit dem Obmann und dem Schriftführer;
- Freigabe des Sitzungsprotokolls, Übermittlung der Beschlüsse an die Pfarren sowie Evaluierung der Umsetzung der Beschlüsse.
Pfarrverbandsrat
Der Pfarrverbandsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- dem Pfarrverbandskoordinator als Vorsitzendem;
- allen priesterlichen und diakonalen Mitarbeitern, die für den Pfarrverband oder eine seiner Pfarren durch Dekret bestellt sind;
- den von der Erzdiözese gesendeten pastoralen Mitarbeiter, die mit mindestens 50% im Pfarrverband angestellt sind;
- zwei ehrenamtlichen Vertretern aus jedem Pfarrgemeinderat, die bei der konstituierenden Sitzung des jeweiligen Pfarrgemeinderates bestimmt worden sind; diese können sich im Einzelfall durch ein anderes Pfarrgemeinderatsmitglied vertreten lassen.
Bei Bedarf können
- weitere Mitglieder ohne Stimmrecht für eine festgelegte Zeitspanne kooptiert werden sowie
- Fachausschüsse gebildet werden.
Obmann des Pfarrverbandsrates
In der konstituierenden Sitzung des Pfarrverbandsrates kann aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder ein Obmann gewählt werden. Der Obmann hat kein Leitungsamt, sondern eine verbindende, dienende und stabilisierende Rolle innerhalb des Pfarrverbandes. Er ist gemeinsam mit dem Pfarrverbandskoordinator für die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen zuständig.
Liste der Pfarrverbände
(Stand: 1. September 2025).
Die dem jeweiligen Pfarrverband zugehörigen Pfarren sind aus dem Artikel "Pfarren der Erzdiözese Salzburg" ersichtlich.
Dekanat Salzburg Zentralraum
Regionaldekanat Flachgau und Tennengau
Regionaldekanat Lungau, Pinzgau, Pongau
Regionaldekanat Tiroler Teil
- Dekanat Zell am Ziller:
- Pfarrverband Dekanat Zell am Ziller (umfasst nicht das gesamte Dekanat)
Geschichte
Im Jahr 2008 wurde ein umfangreiches Planungsdokument "Pfarrverbände der Erzdiözese Salzburg" geschaffen, das nicht nur auswies, welche Pfarren zu welchen Pfarrverbänden vereinigt werden sollten, sondern auch Planungsdaten wie die Zahl der erfassten Katholiken und der vorgesehenen Personalkapazitäten. Den Pfarrverbänden wurden dabei keine Namen gegeben, sie wurden bloß pro Dekanat mit "PV1", "PV2" usw. durchnummeriert.
Die in diesem Dokument vorgesehene Einteilung der Erzdiözese in Pfarrverbände wurde per 1. Jänner 2009 festgesetzt, nur die Einteilung des Stadtdekanats in Pfarrverbände erfolgte erst im Jahr 2011. Die Pfarrverbände selbst sollten erst nach und nach errichtet werden.
Die Errichtung von Pfarrverbänden geschah zunächst sozusagen schubweise. Zum Beispiel wurden im Herbst 2009 dreizehn, im Sommer und Herbst 2010 immerhin fünf Pfarrverbände errichtet.
Für die ersten Jahre sind aus dem Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg Errichtungsdekrete ersichtlich, die die Bezeichnung des Pfarrverbandes und den Wirksamkeitsbeginn festsetzen (dabei kommt nie die Bezeichnung "PV1", "PV2" usw. vor; Namensbestandteile sind die Toponyme der zusammengefassten Pfarren, durch Beistriche getrennt und manchmal durch das Wort "und" verbunden; selten wird ein Sammelbegriff – "Gasteinertal", "Unteres Saalachtal", "Lammertal", "Wildschönau", "Werfen", "Kufstein" – verwendet, oft bloß vorangestellt). Später fehlen solche Verlautbarungen, die Existenz weiterer Pfarrverbände ergibt sich aber z.B. aus Stellenausschreibungen, aus Personalnachrichten oder aus Webseiten solcher Pfarrverbände.
Per 1. September 2025 wurden für die Erzdiözese flächendeckend 50 Pfarrverbände geschaffen und ebensoviele Pfarrverbandskoordinatoren ernannt. Bei den Letzteren handelte es sich meist um die Pfarrer bzw. Pfarrprovisoren der betreffenden Pfarren; unter den wenigen sonstigen Pfarrverbandskoordinatoren befanden sich zwei Frauen.
Quellen
- Jg. 2008, Nr. 91 (S. 152): Pfarrverbände: Dekret zur Einteilung der Erzdiözese Salzburg in Pfarrverbände;
- Jg. 2008, Nr. 12/2: Pfarrverbände der Erzdiözese Salzburg;
- Jg. 2010, Nr. 11 (S. 18): Pfarrverbandsrat: Rahmenordnung;
- Jg. 2011, Nr. 32: Stadt Salzburg: Dekret zur Einteilung in Pfarrverbände;
- Jg. 2025, Nr. 55: Personalnachrichten
- Erzdiözese Salzburg, Sommer 2025: Pfarrverbände: Einteilung ab 01.09.2025